Garantie-Formular

Kommerzielle Garantie

Version 3
Gültig ab: 1. Juli 2026

 

Diese freiwilligen kommerziellen Garantiebedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen die Nitro AG mit Sitz in Bösch 104, 6331 Hünenberg, Schweiz („Nitro“) eine kommerzielle Garantie für folgende Produkte gewährt:

  • Nitro Snowboards 
  • Nitro Boots
  • Nitro Bindungen
  • Nitro Zubehör

 

 1.       Anwendungsbereich

Diese kommerzielle Garantie gilt für Produkte, die entweder auf www.nitrosnowboards.com oder über einen autorisierten Händler erworben wurden.

 

 2.       Was die Garantie abdeckt

Nitro garantiert dem Erstkäufer, dass neue und unbenutzte Nitro Snowboards, Bindungen und Boots bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

Diese kommerzielle Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

 

3.       Garantiedauer

Alle Inline-Nitro Snowboards, Bindungen und Boots, die im Produktionsjahr 2022/2023 oder später hergestellt wurden, sind durch eine kommerzielle Garantie von zwei (2) Jahren ab dem ursprünglichen Kaufdatum abgedeckt.

Alle Nitro-Miet-Snowboards, -Bindungen und -Boots sind durch eine kommerzielle Garantie von drei (3) Jahren ab dem Produktionsdatum abgedeckt, beschränkt auf Produkte aus dem Produktionsjahr 2022/2023 und später.

Alle Produkte, die vor dem Produktionsjahr 2022/2023 hergestellt wurden, sind nicht durch diese kommerzielle Garantie abgedeckt. Ihre gesetzlichen Rechte nach den anwendbaren Verbraucherschutzgesetzen bleiben hiervon unberührt.

 

4.       Einreichung und Bearbeitung einer Garantie

Haben Sie Ihr Produkt bei einem autorisierten Händler gekauft? Bitte wenden Sie sich zunächst an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben, und folgen Sie dessen Reklamationsverfahren. Sobald Ihr Anspruch beim Händler eingereicht wurde, wird er über unser internationales Garantiesystem bearbeitet. Das Ergebnis Ihres Anspruchs sowie die Lösung werden Ihnen anschließend über den Händler mitgeteilt.

Sollten Sie über Ihren autorisierten Händler keine Lösung erhalten, können Sie uns bei der Nitro AG einfach über unsere Kontaktseite kontaktieren . Wir leiten Ihren Fall dann an unseren Partner in dem Land weiter, in dem Sie Ihr Produkt gekauft haben. Dieser wird Sie bei der Bearbeitung Ihres Anspruchs unterstützen.

Wichtig: Sie müssen einen gültigen Kaufnachweis vorlegen. Ohne diesen kann Ihr Anspruch abgelehnt werden.

  

5.       Was Nitro bei einem Defekt tut

Inline-Produkte: Wird nach einer Prüfung durch Nitro oder den autorisierten Händler festgestellt, dass Ihr Produkt mangelhaft ist, wird es nach Ermessen von Nitro oder des Händlers repariert oder ersetzt – abhängig von der Art des Mangels und der Verfügbarkeit des Produkts.

Reparierte oder ersetzte Produkte sind nur für die verbleibende Dauer der ursprünglichen kommerziellen Garantie abgedeckt.

Mietprodukte: Wird nach einer Prüfung durch Nitro oder unseren autorisierten Händler festgestellt, dass Ihr Produkt mangelhaft ist, wird es nach Ermessen von Nitro oder unseres autorisierten Vertriebspartners repariert oder ersetzt.

Ist kein Ersatzprodukt verfügbar, wird eine Gutschrift nach folgendem Schema gewährt:

·         Innerhalb des 1. Jahres nach Produktion – 100 % des Produktwertes

·         Innerhalb von 2 Jahren nach Produktion – 60 % des Produktwertes

·         Innerhalb von 3 Jahren nach Produktion – 30 % des Produktwertes

6.       Rücksendekosten bei Garantieansprüchen 

Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs oder eines Mangels, der von gesetzlichen Gewährleistungsrechten erfasst wird, übernimmt Nitro die angemessenen Rücksendekosten, sofern das Produkt auf  www.nitrosnowboards.com gekauft wurde.

Nitro stellt dem Kunden hierfür ein Rücksendeetikett unseres Logistikpartners GLS zur Verfügung.

Entscheidet sich der Kunde ohne vorherige Zustimmung von Nitro für einen anderen Versanddienstleister, erstattet Nitro die Kosten nur bis zu der Höhe, die bei Nutzung von GLS angefallen wären.

Für Produkte, die bei einem autorisierten Händler oder Vertriebspartner gekauft wurden, gelten die Versandbedingungen des jeweiligen Händlers oder Vertriebspartners.

   

7.       Was nicht von der Garantie abgedeckt ist

Die kommerzielle Garantie deckt keine Schäden ab, die verursacht wurden durch:

  • Fehlgebrauch, missbräuchliche Nutzung, Vernachlässigung oder Unfälle 
  • Normalen Verschleiß durch das Fahren mit dem Snowboard
  • Unsachgemäße Montage, Einstellung oder Installation von Bindungen
  • Verwendung von Lösungsmitteln oder Schraubensicherungen an Bindungen oder Inserts
  • Verwendung von nicht von Nitro stammenden Montageteilen zur Befestigung von Bindungen
  • Stöße oder Abrieb durch Kontakt mit nicht schneebedeckten Oberflächen (Sessellifte, Felsen, Rails, Treppen, Snowboardkanten usw.)
  • Jegliche Ursache, die nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist
  • Schäden an Boots, die durch hervorstehende Elemente oder Mechanismen von nicht von Nitro hergestellten Bindungen verursacht wurden

 

8.       Garantiebedingungen

Die kommerzielle Garantie erlischt, wenn Änderungen oder Modifikationen am Originalprodukt vorgenommen wurden.

  

9.       Haftungsbeschränkung

Diese Garantie deckt keine Neben-, Folge- oder mittelbaren Kosten, Verluste oder Schäden ab.

Diese Haftungsbeschränkung berührt weder Ihre gesetzlichen Rechte nach den anwendbaren Verbraucherschutzgesetzen noch gilt sie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

10.    Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten sind die Schweizer Gerichte am Sitz der Nitro AG zuständig. Es gilt Schweizer Recht.

 

11.     Ergänzung zu Ihren gesetzlichen Rechten

Diese kommerzielle Garantie berührt weder Ihr gesetzliches Widerrufsrecht noch Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den anwendbaren nationalen Vorschriften über den Verkauf von Verbrauchsgütern.

Diese gesetzlichen Rechte werden durch die kommerzielle Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer kommerziellen Garantie haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam.

 

12.    Begriffsbestimmungen

Inline: Bezeichnet körperliche Produkte, die als Teil des regulären Produktportfolios von Nitro verkauft oder anderweitig dauerhaft an Endverbraucher übertragen werden und nicht im Rahmen einer Vermietung, eines Leasings, einer Leihe, eines Abonnements oder einer sonstigen zeitlich begrenzten Nutzungsvereinbarung bereitgestellt werden.

Produktionsjahr: Das Jahr, in dem das Produkt in der Produktionsstätte hergestellt wurde.

Das Produktionsdatum aller Produkte finden Sie an folgenden Stellen:

  • Nitro Snowboards – in das Topsheet des Boards eingeprägt 
  • Nitro Boots – auf dem Etikett an der Innenseite der Zunge
  • Nitro Bindungen – in die Baseplate unter dem Gas Pedal eingeprägt

Zubehör: Von Nitro hergestellte Artikel, die Teil unserer Inline-Produktkollektion sind, jedoch weder Snowboards, Snowboard-Boots noch Snowboard-Bindungen darstellen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Felle (Skins) 
  • Teleskopstöcke
  • Faltstöcke
  • Boardbags
  • Rucksäcke und Taschen (Packs)

 

Warranty / Commercial Guarantee Form